Teilnahmebestimmungen mit Kundeninformationen für den Sanoanimal Therapeuten-Kongress 2026
§ 1 Geltung, Definitionen
Für sämtliche mit uns über unsere Website https://shop.sanoanimal.de/ geschlossenen Verträge über die Teilnahme am Sanoanimal Therapeuten-Kongress 2026 (im Folgenden „Kongress“ oder „Veranstaltung“) gelten die vorliegenden Teilnahmebestimmungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Veranstalter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
„Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
„Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Vertragspartner; Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags; Korrektur von Eingabefehlern
Vertragspartner für die Teilnahme am Sanoanimal Therapeuten-Kongress 2026 ist Quadrian Pte. Ltd., 10 Anson Road, #22-02, International Plaza, 079903 Singapur (im Folgenden „Veranstalter“ genannt).
Die Produkt- und Veranstaltungsbeschreibungen auf unserer Website sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
Der Vertrag mit uns kommt wie folgt zustande:
Im Rahmen des Bestellvorgangs tragen Sie Ihre Daten, beispielsweise Name und E-Mail-Adresse, in das Online-Anmeldeformular für den Kongress ein. Durch Auswahl der entsprechenden Felder wählen Sie Ihr gewünschtes Ticket (Frühbucher- oder Regulär-Ticket), gegebenenfalls die optionale Zusatzleistung (gemeinsames Abendessen am Vorabend) sowie Ihre bevorzugte Zahlungsmethode aus und schließen Ihre Anmeldung durch einen Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ ab. Mit dem Absenden der Anmeldung geben Sie ein verbindliches Angebot zur Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Leistungen ab.
Sie erhalten unverzüglich nach dem Absenden der Bestellung eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese E-Mail dient lediglich Ihrer Information, dass die Bestellung bei uns angekommen ist, bedeutet aber noch keine Annahme Ihres Angebots. Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn Sie innerhalb von zwei Werktagen nach Abgabe Ihrer Bestellung von uns eine weitere E-Mail mit der Auftragsbestätigung erhalten.
Die Teilnahme am Kongress setzt voraus, dass Sie zur Zielgruppe gemäß § 4 gehören und den dort genannten Nachweis erbringen. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits gezahlte Beträge zu erstatten, wenn ein gültiger Nachweis trotz Aufforderung nicht fristgerecht vorgelegt wird.
Bevor Sie Ihre Anmeldung absenden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eingaben im Anmeldeformular zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Klicken Sie dazu mit der Maus in das entsprechende Eingabefeld bzw. tippen Sie darauf und entfernen Sie die fehlerhafte Eingabe sodann mit Hilfe der Löschtaste (z. B. „Entf“-Taste). Anschließend können Sie die korrekten Daten eingeben. Vor dem Absenden der Anmeldung können Sie den Bestellvorgang abbrechen, indem Sie das Fenster Ihres Browsers schließen.
§ 3 Widerrufsrecht
Informationen zu einem etwaigen Widerrufsrecht sowie dessen Ausschluss finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen; Zielgruppe; Einordnung der Veranstaltung
Der Teilnehmer muss zu Veranstaltungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben. Medizinische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Der Kongress richtet sich ausschließlich an Personen, die bereits therapeutisch am Pferd arbeiten (Pferdetherapeuten) oder sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden. Nach Ihrer Anmeldung übersenden Sie dem Veranstalter hierfür bitte unaufgefordert einen kurzen Nachweis (z. B. Ausbildungs- oder Tätigkeitsnachweis) per E-Mail an therapeuten@sanoanimal.de. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahme bei fehlendem oder unzureichendem Nachweis abzulehnen; in diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge erstattet.
Der Kongress ist eine Fortbildungsveranstaltung. Er ist nicht staatlich oder von sonstigen Verbänden (z. B. u. a. der Tierärztekammer, IHK, o. ä.) anerkannt. Mit der Teilnahme erlangt der Teilnehmer keinen zertifizierten oder staatlich anerkannten Berufsabschluss. Die Teilnahme befähigt nicht zur Ausübung eines tierärztlichen Berufs oder Heilberufs. Eine gesonderte Prüfung findet nicht statt (siehe § 8).
§ 5 Teilnahmegebühren; optionale Zusatzleistungen; Zahlungsmethode
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise, die in der Veranstaltungsbeschreibung auf der Website angegeben sind. Die genannten Preise sind Gesamtpreise pro Person und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern, ausgeschlossen die Gebühren externer Zahlungsanbieter.
Für die Teilnahme am Kongress gelten folgende Preise:
- Regulärer Preis: 189,00 € – gültig ab dem 16. August 2026.
- Frühbucher-Rabatt: 149,00 € – bei Buchung bis einschließlich 15. Juli 2026 oder solange der Vorrat reicht, unter Angabe des Rabattcodes „Frühbucher“.
- Sommer-Rabatt: 169,00 € – bei Buchung vom 16. Juli bis einschließlich 15. August 2026 unter Angabe des Rabattcodes „Sommer“.
Die Frühbucher- und Sommer-Rabatte werden durch Eingabe des jeweiligen Rabattcodes im Bestellvorgang vom regulären Preis abgezogen und gelten nur innerhalb des angegebenen Zeitraums.
Optional kann beim Ticketkauf folgende Zusatzleistung hinzugebucht werden:
- Gemeinsames Abendessen am Vorabend (Freitag, 18. September 2026): 50,00 € pro Person – warmes Buffet inklusive Getränkepauschale (Softdrinks) für zwei Stunden.
Im Sinne dieser Teilnahmebestimmungen bezeichnet „Teilnahmegebühr“ den Preis des gebuchten Tickets (Frühbucher- oder Regulär-Ticket). Die „Abendessen-Pauschale“ bezeichnet den Preis der optional gebuchten Zusatzleistung „Abendessen am Vorabend“.
Anreise und Übernachtung sind nicht im Teilnahmepreis enthalten und von den Teilnehmern selbst zu organisieren und zu tragen (siehe § 7).
Die Teilnahmegebühr sowie eine etwaig gebuchte Abendessen-Pauschale sind mit Vertragsschluss sofort fällig und werden nach Ihrer Wahl entweder per Kreditkarte oder per PayPal beglichen. Die Bereitstellung der jeweiligen Zahlungsart sowie die genauen Konditionen unterliegen den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters.
Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Teilnehmer, die vereinbarten Beträge zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Teilnahme am Kongress erfolgt. Diese Pflicht entfällt bzw. wird nach Maßgabe von § 7 erstattet, wenn die Veranstaltung durch den Veranstalter aus Gründen abgesagt wird, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, oder soweit ein wirksamer Widerruf bzw. eine fristgerechte Stornierung gemäß § 7 vorliegt.
§ 6 Veranstaltungsort, -dauer und Durchführung
Der Kongress findet ausschließlich als Präsenzveranstaltung vor Ort in Memmingen statt und wird von qualifizierten Referentinnen bzw. Referenten gestaltet.
Der Kongress findet am Samstag, den 19. September 2026 statt; die Veranstaltung beginnt voraussichtlich um 08:30 Uhr und endet voraussichtlich gegen 17:00 Uhr. Die verbindlichen Zeiten sowie weitere organisatorische Hinweise (Tagungsort, Anreise, Parken) teilen wir den teilnehmenden Personen rechtzeitig per E-Mail mit.
Der Kongress umfasst vier Fachvorträge. Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm, die Reihenfolge der Programmpunkte sowie die eingesetzten Referentinnen und Referenten aus sachlichem Grund zu ändern, sofern der Gesamtcharakter und das fachliche Niveau der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ein Anspruch auf die Mitwirkung einer bestimmten Referentin bzw. eines bestimmten Referenten oder auf einen bestimmten einzelnen Programmpunkt besteht nicht. Bei Ausfall einer Referentin bzw. eines Referenten ist der Veranstalter um einen gleichwertigen Ersatz bemüht.
Für Teilnehmer, die die entsprechende Zusatzleistung gebucht haben, findet am Vorabend (Freitag, 18. September 2026) ein gemeinsames Abendessen im Hotel statt.
Sollte die Veranstaltung oder ein Programmpunkt aus zwingenden und/oder unvorhersehbaren Gründen (z. B. Erkrankung einer Referentin bzw. eines Referenten, höhere Gewalt) ausfallen, werden die Teilnehmer umgehend per E-Mail informiert. Im Übrigen gelten § 7a und § 12. Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt bestehen insoweit nicht.
§ 7 Leistungen; Rücktritt und Stornierung; Nutzungsrechte; Rechte bei Mängeln; Hausrecht
Die wesentlichen Inhalte, Termine sowie der Veranstaltungsort sind der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf unserer Website zu entnehmen.
Anreise und Übernachtung sind nicht im Teilnahmepreis enthalten und von den Teilnehmern selbst zu organisieren und auf eigene Rechnung zu tragen. Soweit der Veranstalter im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert hat, kann dieses von den Teilnehmern zu eigenen Kosten abgerufen werden; der Übernachtungsvertrag kommt dabei unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem Hotel zustande. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit eines Zimmers aus dem Kontingent besteht nicht. Lediglich das in § 5 genannte Abendessen am Vorabend kann als Zusatzleistung über den Veranstalter gebucht werden; eine Übernachtung kann über den Veranstalter nicht gebucht werden.
Die Teilnahme am Kongress erfolgt eigenverantwortlich. Pünktlichkeit ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Teilnahme an den Programminhalten. Versäumte Programminhalte können nicht nachgeholt werden; ein Anspruch auf Ersatz oder anteilige Rückerstattung besteht insoweit nicht.
Kann ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder aus einem anderen wichtigen, nicht selbst zu vertretenden Grund nicht an dem Kongress teilnehmen, so ist dies dem Veranstalter unverzüglich schriftlich (per E-Mail oder Brief) mitzuteilen. Eine Stornierung aus anderen Gründen ist ausgeschlossen. In diesem Fall gelten folgende Regelungen:
- Bei Mitteilung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die gezahlte Teilnahmegebühr (betrifft nicht die Abendessen-Pauschale) erstattet. Alternativ kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen, der die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 4 erfüllt.
- Bei Mitteilung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Der Veranstalter kann jedoch im Einzelfall eine Erstattung (betrifft nicht die Abendessen-Pauschale) ganz oder teilweise gewähren, wenn der Teilnehmer einen wichtigen und nachgewiesenen Grund (z. B. eine ärztlich bestätigte Erkrankung) vorlegt. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Erstattung besteht nicht. Unabhängig davon bleibt die Benennung eines Ersatzteilnehmers gemäß § 4 möglich.
- Bei Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung oder ohne entsprechenden Nachweis verfällt der Anspruch auf Teilnahme ersatzlos; eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
Für die optional gebuchte Zusatzleistung „Abendessen am Vorabend“ gilt eine eigene Stornofrist, da der Veranstalter die bestellten Mengen gegenüber dem Hotel verbindlich abnehmen und bezahlen muss: Eine kostenfreie Stornierung mit Erstattung der gezahlten Abendessen-Pauschale ist nur bis spätestens 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Stornierung danach kann die Abendessen-Pauschale nicht erstattet werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers, der die gebuchte Zusatzleistung übernimmt, bleibt auch nach diesem Zeitpunkt möglich.
Die Inhalte des Kongresses sowie sämtliche ausgegebenen Unterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Es ist den Teilnehmern ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet, Vorträge, Inhalte oder Materialien ganz oder teilweise aufzuzeichnen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen – weder digital noch in physischer Form. Soweit Materialien in elektronischer Form oder als Hand-Out bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich zur persönlichen Nutzung; eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei schwerwiegendem Fehlverhalten, insbesondere bei Störungen des Ablaufs, respektlosem Verhalten gegenüber Referentinnen und Referenten, Mitteilnehmern oder dem Personal sowie bei Verstößen gegen diese Teilnahmebestimmungen, nach vorheriger Abmahnung mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Teilnahmegebühr oder einer gebuchten Abendessen-Pauschale. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 7a Zusätzliche Bestimmungen zur Präsenzveranstaltung
Absagevorbehalt: Der Veranstalter behält sich vor, den Kongress spätestens 4 Wochen vor Beginn abzusagen, wenn weniger als 25 Teilnehmer angemeldet sind oder die Durchführung aus anderen wichtigen Gründen nicht möglich ist. Maßgeblich ist die Zahl der vollständig bezahlten Anmeldungen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren einschließlich der Abendessen-Pauschale vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Übernachtungs- oder Ausfallkosten, sind ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt. Selbst gebuchte Hotel- und Reiseleistungen sind vom Teilnehmer unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter abzuwickeln.
Haftung und Versicherung: Die An- und Abreise sowie die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgen in eigener Verantwortung. Die Haftung des Veranstalters richtet sich im Übrigen nach § 11 dieser Teilnahmebestimmungen. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung, sofern nicht bereits vorhanden. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Einverständnis zur Fotoverwendung: Während der Veranstaltung können Foto- oder Videoaufnahmen erstellt werden, die zu Werbe- und Informationszwecken verwendet werden können. Teilnehmer, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können dies dem Veranstalter jederzeit – auch vor Ort – mitteilen. Der Veranstalter wird diesen Wunsch nach Möglichkeit berücksichtigen. Eine vollständige Vermeidung von Aufnahmen kann insbesondere bei Gruppenaufnahmen oder Veranstaltungsdokumentationen nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Hinweise zur Verarbeitung und Speicherung der Bilddaten finden sich in der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§ 8 Teilnahmebescheinigung
Nach Teilnahme am Kongress erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis.
Eine gesonderte theoretische oder praktische Prüfung findet nicht statt.
Voraussetzung für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung ist die Teilnahme an wesentlichen Teilen der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmern bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Teilnahmebestimmungen oder bei schwerwiegendem Fehlverhalten die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung zu verweigern. Die Regelungen gemäß § 7 bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Hinweis zur beruflichen Tätigkeit
Die Teilnahme am Kongress berechtigt nicht zur Ausübung eines Heilberufs oder einer Tätigkeit, die einer staatlichen Erlaubnis bedarf (z. B. gemäß Heilpraktikergesetz, Tierärzterecht oder sonstigen berufsrechtlichen Vorschriften). Die Verantwortung für die Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen bei der späteren Anwendung des Erlernten obliegt dem Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eine unzulässige Nutzung oder Anwendung des vermittelten Wissens.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für die Dauer der gebuchten Veranstaltung geschlossen. Der Kongress endet automatisch mit Ablauf des Veranstaltungstages bzw. – bei gebuchter Zusatzleistung – mit dem Ende des Abendessens am Vorabend, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Eine ordentliche Kündigung ist während der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen; die Regelungen zur Stornierung gemäß § 7 bleiben unberührt.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform gemäß § 126b BGB (z. B. Brief oder E-Mail).
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(a) eine Partei schwerwiegend gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt und eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist;
(b) Tatsachen vorliegen, die das Vertrauensverhältnis so erheblich beeinträchtigen, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist;
(c) die Vertragserfüllung aufgrund von Umständen, die keine der Parteien zu vertreten hat, dauerhaft unmöglich wird; oder
(d) ein Teilnehmer trotz vorheriger Abmahnung wiederholt gegen die Teilnahmebestimmungen verstößt oder den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört.
§ 11 Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Der Veranstalter haftet auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Veranstalter eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In dem Fall ist die Haftung auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Arglist sowie bei Nichteinhaltung einer vom Veranstalter übernommenen Garantie. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 12 Sonstiges, höhere Gewalt
Sollte die Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen (zum Beispiel wegen höherer Gewalt) nicht zustande kommen, werden die gezahlte Teilnahmegebühr sowie eine gegebenenfalls gebuchte Abendessen-Pauschale vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Sollte die Veranstaltung oder Teile davon aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können, bemüht sich der Veranstalter, einen Ersatztermin anzubieten. Ist dies nicht möglich, wird die gezahlte Teilnahmegebühr anteilig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz, Verdienstausfall, Reise- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
§ 13 Vertragssprache; Speicherung des Vertragstextes
Die Vertragssprache ist deutsch.
Der Vertragstext wird für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Sie können ihn jederzeit per E-Mail bei uns anfordern.
Sie erhalten sämtliche Informationen zu Ihrer Bestellung sowie diese Teilnahmebestimmungen einschließlich der Widerrufsbelehrung zusammen mit der Bestellbestätigung per E-Mail.
§ 14 Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 15 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://shop.sanoanimal.de/impressum-datenschutz/
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Sofern es sich beim Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter Berlin/Deutschland.
Stand: 16. Juni 2026